Die wirtschaftliche Situation des Piaristenordens in der ersten Hälfte des 19.
DOI:
https://doi.org/10.54231/ETSZEMLE.26.2025.1.3Schlagwörter:
Kirche, Staat, Schulstiftung, Wirtschaft, 19. JahrhundertAbstract
Im Jahr 1806 ersuchte der Provinzial der Piaristen, Ignác Egerváry, den Kaiser Franz II. erfolgreich darum, dem Piaristenorden den Besitz des Kanonikus von Székesfehérvár zu schenken. Diese großzügige Schenkung markierte nicht nur den Beginn der langsamen finanziellen Erholung der Provinz, sondern auch das Aufkommen einer neuen Art von wirtschaftlicher Denkweise, die sich am deutlichsten in fünf umfangreichen Rechnungsbüchern der Provinzleitung widerspiegelt. Diese akribisch geführten lateinischen Aufzeichnungen liefern detaillierte Informationen über die Einnahmen(proventus) und Ausgaben(erogationes) der Provinz vom frühen 19. Jahrhundert bis 1848. Die Quellen sind auch deshalb von Bedeutung, weil sie einen Einblick in die finanzielle Lage der einzelnen Häuser des Ordens geben, da unter den aufgezeichneten Ausgaben regelmäßig finanzielle Unterstützungen für diese Häuser erscheinen. Darüber hinaus werden in den Dokumenten Personen wie ein jüdischer Kaufmann namens Figdor erwähnt, der mit dem Orden wirtschaftliche Beziehungen unterhielt, auch wenn die genaue Art dieser Beziehungen unklar bleibt. Die Aufzeichnungen werfen auch, wenn auch indirekt, die Frage des Gemeinschaftseigentums(vita communis) unter den Mönchen auf, da mehrere Personen als Gläubiger oder Zinsempfänger auftreten - ein Aspekt, der eine weitere Untersuchung verdient. In diesem Beitrag möchte ich in erster Linie die fünf Rechnungsbücher vorstellen, ihren Wert als Quellen hervorheben und ausgewählte Jahre aus wirtschaftsgeschichtlicher Sicht beleuchten.
Downloads
Downloads
Veröffentlicht
Konferenzband
Rubrik
Kategorien
Lizenz
Copyright (c) 2025 Balla János (Szerző)

Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International.
Der/die Autor(en) behalten sich das Urheberrecht an ihrem Werk vor.
Die Church History Review schränkt die Rechte der Autoren nicht ein, ihre Manuskripte oder Manuskriptversionen auf Preprint-Servern oder anderen Hostings zu veröffentlichen. Dies gilt generell für die folgenden Formate.
- Eingereichte Version
- Angenommene Version (Manuskript vom Autor angenommen)
- Veröffentlichte Version (Version of Record)