Die von der Familie Erdődy in Monyorókerék und Monoszló ausgeübte Patronage und Vormachtstellung am Beispiel des Gutes Vép
DOI:
https://doi.org/10.54231/ETSZEMLE.2024.2.178Schlagwörter:
Familie Erdődy, jus patronatus, Patronatsrecht, Gut VépAbstract
Das Mäzenatentum der Vép-Linie der Familie Erdődy aus Monyorókerék und Monoszló manifestiert sich auf verschiedene Weise. Wir möchten einen noch nicht untersuchten Aspekt dieser Patronagetätigkeit der Familie am Beispiel des Vép-Gutes skizzieren. Wir werden untersuchen, wie sich die mit der Ausübung des Patronats und der Oberhoheit über die Gemeinden verbundenen Rechte und Pflichten in zwei Gemeinden des Gutes manifestierten.
Die mit der Ausübung des Patronats und der Oberhoheit verbundenen Tätigkeiten und Verpflichtungen haben im Leben der Familie Erdődy und des Gutes immer einen wichtigen Platz eingenommen. Den Quellen zufolge hat die Familie diese Pflichten über die Jahrhunderte hinweg erfüllt.
Nach der wissenschaftlichen Definition lassen sich die Rechte des Patrons in drei Gruppen einteilen: Ehrenrechte, Nutzrechte und sonstige Rechte. In der Studie werden diese anhand von Beispielen aus dem Vép-Nachlass illustriert.
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